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24. Juni 2010

Hausboote: Chartern ohne Führerschein

Die führerscheinfreien Wasserstraßen werden immer mehr. Wie in Frankreich, Italien, Holland und Irland kann man von dieser Saison an auch auf der Masurischen Seenplatte (Polen) Hausboote ohne Führerschein mieten und fahren. Es sind Boote bis 13 Meter Länge und einer Motorleistung bis zu 100 PS. Auf Teilen der Mecklenburgischen Seenplatte kann bereits zehn Jahren führerscheinfrei ein Hausboot gechartert werden. Eine etwa dreistündige Einweisung steht vor dem Urlaub auf eigenen Planken. Hausboot ohne Führerschein zu chartern hat sich zu einem Erfolgsmodell der Charterbranche entwickelt. Zum diesjährigen Saisonstart feierte die Regelung ihren zehnten Geburtstag als gelungenes Beispiel von Deregulierung und Bürokratieabbau.
Es begann mit einem dreijährigen Modellversuch: Charterunternehmen sollten zeigen, dass Kunden nach drei Stunden Unterricht sichere Teilnehmer des Bootsverkehrs sein können. Jedenfalls auf Gewässern ohne Berufsschifffahrt.
Nach Ablauf des Modellversuchs waren alle so angetan, dass noch eine Reihe Wasserstraßenabschnitte zusätzlich für führerscheinfreien Wassersport freigegeben wurden. Das Land Brandenburg erklärte einen Teil seiner Wasserwege ebenfalls zu Charterscheinrevieren. Die Regelung wurde schließlich zu geltendem Recht geadelt. Eine Deregulierung war gelungen und hatte den Nebeneffekt, bei ein paar tausend Bürgern sowohl die Liebe zum Bootsurlaub zu wecken als auch sie zu ermutigen, einmal in die neuen Bundesländer zu fahren, wo sich die meisten freigegebenen Strecken befinden.
Das führerscheinfreie Führen von Sportbooten, der sogenannte Charterbootverkehr, ist auch auf deutschen Wasserstraßen möglich. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat entsprechend geeignete Wasserwege in ausgewählten Seen und Flüssen frei gegeben. Für Hausboote reicht eine sogenannte Charterbescheinigung aus, die von dem Charterbootunternehmer nach einer ausführlichen Einweisung im Umgang mit dem Boot und dem in Frage kommenden Fahrtgebiet ausgestellt wird. Die Charterbescheinigung ersetzt nicht den Sportbootführerschein-Binnen. Sie gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit.
Quelle: Premiumpresse.de / Autor J. Duscha

14. April 2010

Charterleitfaden Teil 6: Welches Patent / Segelschein brauche ich?

Willkommen im Nauticguide Skipper - Blog zu Teil 6 unseres Charterratgebers! Heute beschäftigen wir uns mit den "Formalien" die Voraussetzung sind, um eine Charteryacht zu übernehmen. Da das Thema Führerschein zum Führen einer Charteryacht durchaus umfangreich ist, haben wir uns auf das Mittelmeer beschränkt, ohnehin laut Statistik das beliebteste Charterrevier. Platz 1 in der Beliebtheitsskala nimmt übrigens Kroatien ein, hier werden die meisten Yachten in Europa gechartert. Nun aber zu den Fakten:


Um eine Yacht in Mittelmeergewässern zu chartern, benötigt der Skipper grundsätzlich den Sportbootführerschein See, oder den (ehemaligen) BR-Schein, bzw. den Sportküstenschifferschein (SKS). Noch höherwertige Befähigungsnachweise sind natürlich immer willkommen. Selbstverständlich keine Regel ohne Ausnahme: Beispielsweise ist es in Kroatien möglich, vor Ort einen kroatischen Bootsführerschein nach entsprechender Prüfung im Hafenamt zu erwerben. Allerdings hat dieses Patent auch nur in Kroatien Gültigkeit. Anders in Griechenland: Hier wird noch ein Co-Skipper verlangt, welcher ebenfalls im Besitz eines entsprechenden Befähigungsnachweises sein muss. (Details in den kroatischen, bzw. griechischen Revierinformationen)

Für Binnengewässer, sprich für Flüsse, Seen und Kanäle benötigt der Skipper den Sportbootführerschein Binnen. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmeregelungen, so auch in Deutschland (z.B. Mecklenburgische Seenplatte), wonach auch ohne Schein, beispielsweise ein Hausboot gechartert werden kann. Skipper, die am Bodensee eine Yacht chartern wollen und nicht im Besitz des Bodenseeschifferpatentes sind, können im Rahmen einer Gastregelung dennoch bis zu 6 Wochen auf Antrag mit dem SBF Binnen eine Yacht chartern. Es empfiehlt sich dringend vor Antritt des Törns, bzw. am besten vor Buchung der Yacht die Details zu klären, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.


Ist an Bord der gecharterten Yacht ein UKW-Sprechfunkgerät vorhanden, muss zusätzlich ein entsprechendes Funkbetriebszeugnis (früher Sprechfunkzeugnis) nachgewiesen werden. Hierzu gibt es international gültige Vorschriften. Allerdings wird in der Praxis das Zertifikat je nach Land selten überprüft. Im Schadens / Havariefall werden von den Versicherungen jedoch die entsprechenden Nachweise überprüft. Bei fehlendem Patent oder Funkzeugnis können Regressansprüche u.U. abgewiesen werden, so dass der Skipper die Haftung tragen muss.


Achtung: Die Übergangsregelung für Yachtcharterer in deutschen Gewässern, die kein Sprechfunkzeugnis besitzen ist mittlerweile ausgelaufen, d.h. nunmehr muss der Skipper im Besitz eines Sprechfunkzeugnisses (SRC / LRC) sein, sofern sich ein Funkgerät an Bord der Yacht befindet. Andernfalls droht bei Kontrolle ein Bußgeld. Einige Charterunternehmen haben Funkgeräte bereits aus den Yachten entfernt, was nicht unbedingt der Sicherheit dienlich ist, wiederum andere bieten kostengünstige Kurse zum Erwerb des Sprechfunkzeugnis an.


Am Freitag erscheint Teil 7 unserer Serie für Charterer, dann geht's um die Schiffsübernahme - "Check in am Steg". Auch hier gibt es einige Fallstricke für Charter - Segler, die mit dem nötigen Wissen keine sein müssen. Bis dahin schöne Tage - Eure Nauticguide - Redaktion.



20. Januar 2010

SKS-Prüfungen: nicht mehr in Kroatien

In Kroatien finden keine Prüfungen mehr für den SKS-Schein statt. Sämtliche Prüfungen finden nunmehr in Portoroz / Slowenien statt. Jeweils Freitag und Samstag werden dort die Prüfungen vom DSV abgenommen.

Scheinbar gab es mit den kroatischen Behörden Unstimmigkeiten, die den DSV zu dieser Maßnahme veranlasst haben.