24. Juni 2010

Hausboote: Chartern ohne Führerschein

Die führerscheinfreien Wasserstraßen werden immer mehr. Wie in Frankreich, Italien, Holland und Irland kann man von dieser Saison an auch auf der Masurischen Seenplatte (Polen) Hausboote ohne Führerschein mieten und fahren. Es sind Boote bis 13 Meter Länge und einer Motorleistung bis zu 100 PS. Auf Teilen der Mecklenburgischen Seenplatte kann bereits zehn Jahren führerscheinfrei ein Hausboot gechartert werden. Eine etwa dreistündige Einweisung steht vor dem Urlaub auf eigenen Planken. Hausboot ohne Führerschein zu chartern hat sich zu einem Erfolgsmodell der Charterbranche entwickelt. Zum diesjährigen Saisonstart feierte die Regelung ihren zehnten Geburtstag als gelungenes Beispiel von Deregulierung und Bürokratieabbau.
Es begann mit einem dreijährigen Modellversuch: Charterunternehmen sollten zeigen, dass Kunden nach drei Stunden Unterricht sichere Teilnehmer des Bootsverkehrs sein können. Jedenfalls auf Gewässern ohne Berufsschifffahrt.
Nach Ablauf des Modellversuchs waren alle so angetan, dass noch eine Reihe Wasserstraßenabschnitte zusätzlich für führerscheinfreien Wassersport freigegeben wurden. Das Land Brandenburg erklärte einen Teil seiner Wasserwege ebenfalls zu Charterscheinrevieren. Die Regelung wurde schließlich zu geltendem Recht geadelt. Eine Deregulierung war gelungen und hatte den Nebeneffekt, bei ein paar tausend Bürgern sowohl die Liebe zum Bootsurlaub zu wecken als auch sie zu ermutigen, einmal in die neuen Bundesländer zu fahren, wo sich die meisten freigegebenen Strecken befinden.
Das führerscheinfreie Führen von Sportbooten, der sogenannte Charterbootverkehr, ist auch auf deutschen Wasserstraßen möglich. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat entsprechend geeignete Wasserwege in ausgewählten Seen und Flüssen frei gegeben. Für Hausboote reicht eine sogenannte Charterbescheinigung aus, die von dem Charterbootunternehmer nach einer ausführlichen Einweisung im Umgang mit dem Boot und dem in Frage kommenden Fahrtgebiet ausgestellt wird. Die Charterbescheinigung ersetzt nicht den Sportbootführerschein-Binnen. Sie gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit.
Quelle: Premiumpresse.de / Autor J. Duscha

Keine Kommentare: