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21. Oktober 2010

Sprechfunkzeugnis / SRC: Neuer Fragenkatalog gilt erst zum 01.04.2011

Für alle Yacht-Charterer und Bootseigner die im Winter ihren Funkschein erwerben wollen: Der auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellte Fragenkatalog zum Erwerb des SRC-Zertifikates tritt nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr erst zum 01. April 2011 in Kraft. Wenn der Antrag auf Prüfungszulassung bis 31. März 2011 gestellt wird, kann die Prüfung auch über den 01. April 2011 hinaus nach dem alten Verfahren abgelegt werden.

26. Oktober 2009

Sprechfunkzeugnis SRC und LRC: Neue Prüfungsfragen ab 2011

Neue Prüfungsfragen und neues Prüfungsverfahren (Multiple Choice) für LRC und SRC ab 01.01.2011: In der Veröffentlichung 145, Verkehrsblatt 16-2009 des BMVBS sind die neuen Prüfungsfragen für das SRC und LRC veröffentlicht worden. Anstatt bisher 257 Fragen umfasst der neue Prüfungsfragenkatalog für das Short Range Certificate (SRC) nur noch 180 Fragen. Die neuen Prüfungsfragen für den Erwerb des Long Range Certificate (LRC) wurden auf 76 Fragen (bisher 112) reduziert. Die neuen Prüfungsfragen gelten ohne Übergangsfrist für alle Prüfungen ab dem 01.01.2011. Darüber hinaus ändert sich mit diesem Stichtag auch das Prüfungsverfahren für LRC und SRC von schriftlicher Beantwortung der Prüfungsfragen auf das Multiple Choice Verfahren. („Kreuzchen hinter vorgefertigte Antwortmöglichkeiten setzen“). Zudem entfällt die mündliche Prüfung für Kandidaten mit „knappen“ schriftlichen Ergebnissen.


Die Anforderungen an die praktischen Prüfungen für LRC und SRC bleiben unverändert. Die 27 Seefunktexte für Übersetzungsaufgaben ändern sich ebenfalls nicht.


Bei der Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erfolgt ebenfalls die Umstellung auf das Multiple-Choice-Verfahren in der theoretischen Prüfung, weitere Details sind derzeit aber noch nicht bekannt.



Übergangsfrist für Skipper ohne Funkzeugnis läuft ab:


Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung läuft die Übergangsfrist zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses mit dem 31.12.2009 endgültig aus. Ist nach diesen Termin eine Seefunkanlage an Bord, muss ein für die Funkanlage ausreichendes Funkzeugnis (SRC oder LRC) nachgewiesen werden. Mit Beginn der nächsten Saison werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.


Quelle: BMVBS



Anpassungsprüfung für englische Funkzeugnisse der RYA ab 01.11.2009


Skipper mit einem von der britischen Royal Yachting Association (RYA) ausgegebenen SRC, können ab 01.01.2011 mit einer Anpassungsprüfung das deutsche SRC (Short Range Certificate) erwerben. Die Anpassungsprüfung umfasst lediglich die Differenz im Prüfungsstoff für das deutsche Funkzeugnis. Der gesamte jetzt vom BMVBS veröffentlichte Fragenkatalog beinhaltet 37 Fragen. Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe nicht aus.


Quelle: BMVBS


Weitere Informationen auf der Homepage des BMVBS