26. März 2010

Charterleitfaden Teil 1: Agentur oder Direktbuchung?

Wie im Blog angekündigt, nun das erste Kapitel unserer Serie "richtig Chartern".
Heute wollen wir uns näher mit der Auswahl eines Anbieters, dem richtigen Boot, als auch mit den Themen Sicherungsschein und Kaution befassen, denn trotz aller Recherchen wird es Fragen geben, die eine gewisse Unsicherheit erzeugen. Diese Unsicherheit ist nicht unbegründet, denn beim Chartern lauern durchaus einige "Fallstricke", die aber keine sein müssen- denn wie so oft im Leben gilt auch hier "Vorsorgen ist besser als Heilen".... In unserem Ratgeber versuchen wir möglichst umfassend und vor allem neutral zu informieren, so dass der nächste Törn ein "bleibendes Urlaubserlebnis" im positiven Sinne wird.
Wie funktioniert Chartern? "Ganz einfach": Charterunternehmen vermieten Boote an Skipper. Diese Schiffe sind teils im Eigentum der Charterunternehmen, oftmals handelt es sich aber auch um Schiffe, die im Eigentum von Privatpersonen oder Investoren sind und in der Flotte des Charterunternehmens betrieben werden. Der Charterunternehmer stellt dann die Pflege, Wartung und Instandsetzung der Yacht sicher. Manche Eigner finanzieren sich auf diese Art und Weise ein eigenes Schiff.
Welcher Anbieter? Die Recherche nach Anbietern gestaltet sich durch das Internet relativ einfach. Unser Portal leistet ausserdem einen wertvollen Beitrag, nicht nur um Anbieter zu identifizieren, sondern auch um praktische Erfahrungen von anderen Skippern zu lesen, um einen ersten Eindruck von dem Charteranbieter, bzw. der Charteragentur zu gewinnen, die angefragt werden soll. Auch Wassersportmessen haben meist einen Yachtcharter-Bereich, zudem sei auf die Charterrubriken in den einschlägigen Wassersportmagazinen hingewiesen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Charteragentur und Vercharterer? Die Agentur ist lediglich der Chartervermittler, nicht der Vermieter des Bootes, d.h . also auch, dass sämtliche Haftungsfragen- und Kautionsformalitäten nichts mit dem Vertragsgegenstand der Vermittlungleistung zu tun haben. Der Chartervertrag (Mietvertrag) wird formal immer direkt mit dem Flottenbetreiber (Vercharterer) geschlossen. Meist wird bei Buchung eine Anzahlung auf die Chartergebühren in Höhe von etwa 40% fällig, die restlichen 60% sind etwa 6-8 Wochen vor Törnbeginn zu bezahlen. Tipp: Bei Buchung einen Blankochartervertrag aushändigen lassen, somit besteht die Möglichkeit diesen in Ruhe vor Unterzeichnung bei Törnantritt zu „studieren“. (Meist in Englisch verfasst) Die Möglichkeit einzelne Passagen und Bestimmungen zu ändern, besteht in der Regel aber nicht.
Agentur oder Direktbuchung? Bei der Agenturbuchung besteht der Vorteil einer service- und beratungsorientierten Abwicklung ohne Sprachbarriere, ausserdem spricht für die Agentur, dass meist mehrjährige Erfahrungen mit Anbietern bestehen, so dass sich die Gefahr reduziert, an einen unseriösen Vercharterer zu gelangen. Allerdings gibt es auch hier keine Garantie. Am besten eine Agentur wählen, die sich auf das gewünschte Revier fokussiert hat. Die Direktbuchung bei dem Vercharterer, bzw. Flottenbetreiber hat den Vorteil, dass evtl. etwas günstigere Konditionen ausgehandelt werden können. Das Abstimmungsprozedere hingegen kann mitunter relativ aufwändig sein, so dass sich die Ersparnisse womöglich relativieren.
Internetportale, die mit mehreren tausend Yachten weltweit werben, sind in der Mehrzahl der Fälle an eines der drei großen Charterbuchungssysteme angebunden. Die vermeintlich große Auswahl an Yachten der Portale relativiert sich, die Preise unterscheiden sich i.d.R. nämlich nicht, da sie aus ein und der selben Datenbank stammen. Hier kommt es dann auf die Flexibilität des Portalbetreibers an, individuelle Nachlässe zu gewähren. Tipp: Es macht keinen Sinn, das selbe Boot bei mehreren Portalen anzufragen. Warum? Jedes Portal gibt eine Option auf die angefragte Yacht (i.d.R. für eine Woche) ab, somit steigt die (vermeintliche) Nachfrage und die Chance auf die Verhandlungsbereitschaft des Flottenbetreibers auf Preiszugeständnisse oder kostenlose Draufgaben, wie z.B. einen Aussenborder für das Dingi sinken.
Sicherungsschein: In letzter Zeit werden von den Charteragenturen vermehrt Sicherungsscheine ausgegeben, diese haben aber lediglich bei Zahlungsunfähigkeit der Agentur Relevanz. Zudem ist die Haftung der Agentur beendet, wenn diese den entrichteten Charterpreis an den Vercharterer weitergeleitet hat. Ab dem Moment ist der Sicherungsschein der Agentur nichts mehr wert. Geht der Vercharterer in die Zahlungsunfähigkeit nützt der Sicherungsschein der Agentur somit nicht weiter. Einige Charterfirmen im Ausland sind Tochterunternehmen deutscher Charteranbieter. Hier ist der Sachverhalt etwas anders: Oftmals wird ein Sicherungsschein ausgegeben, der das ausländische Tochterunternehmen inkludiert, bzw. wird vom Tochterunternehmen im Ausland ein eigener Sicherungsschein ausgegeben, so dass in dieser Konstellation die Chartergebühren bestmöglich abgesichert sind.
Kaution: Vergleichbar einer Autovermietung ist auch das Charterschiff versichert. In der Regel besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 - 2.500 €. Dieser Betrag ist im Schadensfall das finanzielle Risiko des Skipper als Vertragshalter, bzw. der Crew und muss bei Törnantritt in bar oder via Kreditkarte hinterlegt werden. Nun bleibt es jedem selbst überlassen, dieses Risiko zu tragen, oder dieses über eine sog. „Kautionsversicherung“ abzusichern, so dass keinerlei Selbstbeteiligung im Schadensfall besteht.
Im nächsten Kapitel unseres Charterleitfadens, am kommenden Mittwoch, geht es um das Thema Schiffsauswahl: Welches Schiff ist das richtige für mich und wie stelle ich das Verhältnis Komfort und Kosten in Einklang und worauf ist dabei zu zu achten?

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