Willkomen zurück im Nauticguide - Skipperblog! Heute werden wir uns näher mit dem Thema Versicherungen für den Chartertörn befassen. Sinnvoll- oder unnötig, wird sich mancher Skipper fragen, der einen Törn plant und mit den Angeboten von Chartergesellschaften gleichzeitig eine Vielzahl von Flyern mit Zusatzangeboten bekommt. Sicher wird der ein oder andere Prospekt von einer der hiesigen Versicherungsgesellschaften für den Yachtsport sein. Nun gilt es zwischen den wirklich wichtigen Policen und den eher sekundären Angeboten zu differenzieren. Nicht einfach, dennoch nicht unmöglich, nachfolgend die wichtigsten Versicherungen für Charterer und deren Erklärung. Zunächst aber die Frage:
Ist eine Versicherung für den Chartertörn wirklich notwendig? Grundsätzlich gilt auch hier, wie eigentlich für alle Versicherungen: Wollen und vor allem, können Sie im Schadensfall das finanzielle Risiko selbst tragen? Diese Frage muss sich jeder selbst beantworten, in den meisten Fällen wird hinter dem Fragezeichen ein "Nein" stehen. Dann gilt es abzuwägen, welche Versicherung ist zwingend notwendig und welche ist für den Chartertörn aus Sicht des Skippers minder wichtig. Die häufigsten Schäden entstehen in der Regel an den Yachten, Personenschäden sind eher die Ausnahme. Somit werden meist Zahlungen im Rahmen der Selbstbeteiligung aus der Charterkaution heraus fällig. Zu erst steht das Risiko den Törn überhaupt antreten zu können. Ist die Crew auf den Skipper mangels Co-Skipper angewiesen, fällt der Törn buchstäblich "in's Wasser" wenn der Skipper unvermittelt erkrankt. Hier wäre die Charterrücktrittskostenversicherung das Mittel der Wahl um die Chartergebühren abzusichern. Nachfolgend die wichtigsten Versicherungen für den Chartertörn (ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben)
Die Kautionsversicherung übernimmt Leistungen die aufgrund fahrlässiger Beschädigungen an dem Schiff entstanden sind bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Diese beträgt meist 1.500 - 2.500 € und muss bei Törnantritt hinterlegt werden. Allerdings hat auch die Kautionsversicherung i.d.R. eine minimale Selbstbeteiligung in den Statuten, andernfalls wären die Beiträge nicht finanzierbar. Ein Vergleich der Gesellschaften lohnt dennoch, manche versichern jeweils den Törn, andere hingegen stellen Policen mit jeweils einjähriger Gültigkeit aus.
Skipper-Haftpflichtversicherung: Grundsätzlich haftet der Skipper für Schäden, die er anderen Personen, der Crew, oder materiellen Gegenständen zufügt, mit seinem gesamten Vermögen. (Gesetzliche Haftpflicht) Die evtl. bestehende private Haftpflichtversicherung hat i.d.R. für Wassersportaktivitäten, insb. für Charteraktivitäten Ausschlussklauseln, so dass im Schadensfall die Haftung der Skipper persönlich trägt. Nun ist aber das gecharterte Schiff Haftpflichtversichert, so dass o.g. Haftung, abgedeckt sein sollte. Das Risiko welches besteht, sind z.B. zu geringe Deckungssummen, die im Schadensfall nicht ausreichen könnten, zudem dass der Vercharterer, bzw. der Yachteigner seine Prämien nicht bezahlt hat, infolge dessen das Schiff nicht Haftpflichtversichert ist. Hinzu kommt, das ausländische Policen ggf. andere Regelungen vorsehen, als bei uns üblich. Diese Punkte bei Törnantritt zu prüfen, ist herausfordernd. Zur Absicherung dieser Risiken kommt die Skipper-Haftpflichtversicherung in Betracht.
Skipper-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang des Führens einer Charteryacht. Skipper die eine Privatrechtsschutzversicherung haben, sollten prüfen, inwiefern dieses Risiko in Ihrer Police enthalten ist. Andernfalls besteht die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung speziell für das Führen von Charteryachten abzuschließen, diese beeinhalten i.d.R. den Schadenerschatz,- Straf- und Führerscheinrechtsschutz.
Skipper-Unfallversicherung: Skipper, die ohnehin eine Unfallversicherung haben, sollten prüfen, ob das Risiko aus einem Chartertörn heraus versichert ist. Dieses Risiko wird mitunter in den Ausschlußklauseln "gefahrengeneigte Sportarten" ausgeschlossen. Ein weiteres Argument für eine Skipper-Unfallversicherung sind die sogenannten Bergekosten, meist in den privaten Unfallversicherungen nicht sehr hoch versichert: Im Falle von Seenot und der Abbergung einer Crew können erhebliche Kosten entstehen, die u.U. mit den versicherten Bergekosten nicht beglichen werden können, zudem kann es hier zu Interpretationsschwierigkeiten kommen, da die Abbergung zur Verhinderung eines Unfalles zählt und schließlich noch kein Unfall mit Personenschaden passiert ist.....
Die Charter-Folgeschadenversicherung kommt für Schäden auf, die beispielsweise verhindern, dass die nächste Crew das Schiff übernehmen kann, da eine Reparatur länger dauern würde. In solch einem Falle ist der Skipper unter Umständen (je nach Inhalt des Chartervertrages) wiederum Schadenersatzpflichtig.
Die Skipper-Beschlagnahmeversicherung tritt in Leistung, wenn die Charteryacht "an die Kette gelegt" wird und daraus finanzieller Schaden entsteht, beispielsweise bei Grenzübertritt mit nicht hinreichenden Papieren etc. Meist handelt es sich dann um Schadenersatzforderungen, da das Schiff nicht wie vorgesehen an der Charterbasis zur Übergabe an die nächste Crew zur Verfügung steht.
Nun ist "guter Rat" teuer... wie in vielen anderen Bereichen, so auch bei den Versicherungen für Charterer enorme Auswahlmöglichkeiten. Wie bereits erwähnt, empfiehlt sich das größte Risiko bei einem Törn zu versichern und das sind nun mal statistisch gesehen Zahlungen im Rahmen der Selbstbeteiligung (in Form der hinterlegten Kaution), durch Schäden die von der Crew während des Törns verursacht werden.
Nächsten Mittwoch klären wir dann in Kapitel 6 unseres Charterratgebers die Frage welcher Bootsführerschein denn überhaupt notwendig ist, um eine Yacht zu mieten und auf Törn zu gehen. Bis dahin schöne Tage und nicht vergessen: Nach dem Törn eine Bewertung im Nauticguide Charter - Bewertungsportal abgeben, andere Skipper freuen sich von Euren Erfahrungen zu profitieren. Von Skipper für Skipper.
Eure Nauticguide Redaktion.
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